Hinweise zu E-Scooter-Verleih

Im Oktober starten nun zwei Anbieter mit jeweils 150 Leih-E-Scootern (Tretroller mit Elektroantrieb) in Sankt Augustin. Es handelt sich nicht um ein städtisches, sondern um ein privates Angebot.

Nach Einschätzung der Stadtverwaltung lässt sich der E-Scooter-Verleih, der auch in vielen anderen Städten stattfindet, nicht pauschal untersagen. Jedoch wird das E-Scooter-Angebot an eine Sondernutzungserlaubnis mit einigen Bedingungen geknüpft. Hier ist die Stadt Sankt Augustin durchaus Vorreiter. Es handelt sich um einen für ein Jahr befristeten Versuch.

Die Stadtverwaltung hat dankenswerterweise im Internet die wichtigsten Fragen und Antworten zusammengestellt.

Beschwerden über falsch oder behindernd abgestellte E-Scooter sind bitte direkt an die Betreiber zu richten (Firma „Lime“ oder Firma „Tier“):

Falls ein E-Scooter wirklich schlecht und gefährlich oder zum Beispiel für ältere Menschen behindernd abgestellt ist, kann man natürlich auch eine gute Tat vollbringen und ihn selbst kurz zur Seite stellen.

Grundsätzlich können die E-Scooter im ganzen Stadtgebiet und auch in Nachbarkommunen gefahren werden, so zumindest die Auskunft der Betreiber-Firmen im städtischen Mobilitätsausschuss. Ein Abstellen ist jedenfalls nur innerhalb bestimmter Gebiete erlaubt. Hier ist die Karte mit dem Ausschnitt für Meindorf:

Martin Metz, Ortsvorsteher