Für Teilbereiche des Stadtgebietes werden verbindliche Bauleitpläne, die Bebauungspläne, aufgestellt. In Bebauungsplänen werden die zulässige Art und das Maß der Nutzung festgesetzt. Sie werden vom Stadtrat als Satzung beschlossen und sind rechtswirksam gegenüber jedermann, insbesondere den Grundstückseigentümer*innen im Plangebiet.
Die Stadtverwaltung hat zum ersten Mal eine Übersichtskarte online präsentiert, aus der die Bebauungspläne auch für Meindorf hervorgehen.
Die Pläne können hier abgerufen werden.
Martin Metz, Ortsvorsteher, 13.02.2022