Der Mobilitätsausschuss des Stadtrates hat in seiner Sitzung am 02.03.2022 folgenden Beschluss gefasst:
- Die Stadtverwaltung wird beauftragt, für die L 16 in der Ortslage Meindorf eine Lärmberechnung durchführen zu lassen, die als Grundlage für eine Entscheidung der Straßenverkehrsbehörde über die eventuelle Anordnung von Geschwindigkeitsbeschränkungen aus Lärmschutzgründen nach § 45 Abs. 1 Nr. 3 StVO dienen kann.
- Die Stadtverwaltung wird beauftragt, auf die Markierung von Tempo 30 -Fahrbahnpiktogrammen an folgenden Stellen auf der L 16 hinzuwirken:
- Vor Kita Pedalo in beiden Fahrtrichtungen
- Vor der Grundschule Meindorf
- Die Verwaltung wird beauftragt, auf die Markierung eines Schutzstreifens für Radfahrende auf der L 16 Fahrtrichtung Menden zwischen Hangelarer Straße und Haus Bahnhofstraße Nr. 37 hinzuwirken.
- Die Stadtverwaltung wird beauftragt, eine Demarkierung der Leitlinie (Zeichen 340) auf der L 16 zwischen Liebfrauenstraße und der Kreuzung Bahnhofstraße im Hinblick auf Verkehrssicherheit und Beitrag zu Verkehrsberuhigung zu prüfen. Bei positivem Prüfergebnis soll die Stadtverwaltung auf eine Demarkierung hinwirken.
Martin Metz, Ortsvorsteher, 08.03.2022