Staus in Meindorf wegen Baustelle nahe Unterführung

Kurzfristig hat die Stadtverwaltung die Genehmigung für Bauarbeiten in Menden, nahe der Unterführung, erteilt. Der Verkehr wird mit einer Baustellen-Ampel geregelt. Dadurch kommt es aktuell in den Hauptverkehrszeiten zu langen Staus in Meindorf. Hinzu kam am 26.04.2023 noch ein Unfall auf der A59, der die Verkehrssituation in Meindorf noch einmal verschärfte.

Es handelt sich bei der Baumaßnahme um Kanalbauarbeiten. Diese sollen bis spätestens zum 28. April abgeschlossen sein.

Dazu wurde am heutigen Tage folgende E-Mail an den Bürgermeister verfasst:

Sehr geehrter Herr Dr. Leitterstorf,

die hier genannte Baumaßnahme hat wie befürchtet erneut zu massiven Verkehrsstörungen geführt, zu einem 1 – 2 km langen Rückstau aus Richtung Bonn, mit Ausweichverkehren durch Wohngebiete, hohen Busverspätungen. Viele hundert Menschen, wenn nicht in die Tausend hinein, sind betroffen.

Ob die Baustellen-LSA hier lastrichtungsabhängig geschaltet wurde, kann ich aufgrund der Unterlagen nicht nachvollziehen.

Bereits vor einer Woche hatten Baumaßnahmen auf der Bahnhofstraße den gleichen Effekt. Das ist in dieser Form nicht mehr tolerierbar! Ich akzeptiere, dass die Baumaßnahmen wie hier seitens der Stadt notwendig sind. Ich akzeptiere auch, dass die Einrichtung von Baustellen schwierig ist und es zu Verzögerungen kommt, es also naturgemäß irgendwo drückt im Verkehrsablauf.

Was ich aber nicht mehr akzeptiere ist, dass selbst derartige Eingriffe in Hauptverkehrsachsen offenbar ohne Abstimmung auf die Verkehrsabläufe erfolgen!

Mindestens erwarte ich:

  • Derartige Genehmigungen sind rechtzeitig einzureichen und zu bearbeiten und dabei ist gerade bei geänderten Verkehrsführungen und Signalisierungen an  Hauptverkehrsstraßen sorgfältig darauf zu achten, was man feinsteuern kann, um die Auswirkungen zu reduzieren.
  • Bei Hauptverkehrsachsen wie der L 16 ist auch zu erwägen, die Genehmigung zu befristen. Bei diesen Kanalarbeiten zur Inliner-Sanierung hätte man z.B. prüfen müssen, die Arbeiten und die Verkehrseinschränkungen auf 9 – 16 Uhr zu begrenzen, um die Hauptverkehrszeiten freizuhalten. Wenn die Maßnahme dann insgesamt nicht 2 sondern 3 Tage dauert, sind die Mehrkosten im Vergleich zu den massiven Störungen im Verkehrsgeschehen vernachlässigbar.

Ich bitte Sie dazu um eine Stellungnahme.

Mit freundlichen Grüßen

Martin Metz, Ortsvorsteher, 26.04.2023