Der Ausschuss für Umwelt und Stadtentwicklung des Stadtrates hat am 29.11.2022 die Stellungnahme zum geplanten A59-Ausbau beschlossen.
Inhalte Stellungnahme sind in Stichworten, mit Fokus auf Meindorf:
- Koordination mit Planung für Unterführung, um Durchfahrtshöhe auch für neue Linienbusse mit Klimaanlage herzustellen.
- Forderung nach einer Landschaftsbrücke zwischen Siegaue und Hangelarer Heide
- Realisierung einer Radwegeverbindung im Zuge des Ausbaus
- Forderung, die Baumaßnahme an der L16-Unterführung und der Feldwegebrücke so zu gestalten, dass hier ein Fuß-/Radweg integriert parallel zur Autobahn besser integriert werden kann.
- Die Verlängerung des Lärmschutzes auf Meindorfer Seite Richtung Süden wird begrüßt
- Forderung nach lärm- und schadstoffarmen Asphalt
- Forderung nach Gestaltungskonzept für Lärmschutzwand
- Prüfung der Integration von PV-Modulen in Lärmschutzwand
- Forderung nach verbindlicher Geschwindigkeitsbeschränkung auf tagsüber 100 km/h, nachts 80 km/h, zur Lärmreduzierung
- Forderung nach ökologischen Ausgleichsmaßnahmen vor Ort statt in der Wahner Heide
- Forderung nach Konzept zu Baustellenverkehren und Möglichkeit zur Anordnung von Verkehrsbeschränkungen für solche Verkehre
Zudem wurden zwei weitere Aussagen getroffen, die hier im Original wiedergegeben sind:
„Die Stadt Sankt Augustin betont, dass – unabhängig davon, ob ein Ausbau der A 59 auf acht Spuren plus Standstreifen mit aktuellen mobilitätspolitischen Zielsetzungen vereinbar ist – dieser möglichst im Konsens mit der örtlich betroffenen Kommune geplant und umgesetzt werden sollte. Der Vorhabenträger wird nachdrücklich gebeten, die genannten Forderungen substanziell umzusetzen. Die Stadt Sankt Augustin behält sich ausdrücklich vor, vor dem Hintergrund des weiteren Fortgangs des Planverfahrens ihre Haltung zum Vorhaben einer grundsätzlichen kritischen Neubewertung zu unterziehen, die auch in eine Ablehnung der Planung münden kann.“
„Der Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss bekräftigt den Beschluss des Umwelt Planungs- und Verkehrsausschusses vom 03.07.2019, der besagt, dass zur Durchsetzung der städtischen Forderungen zum A 59 – Ausbau die Beauftragung einer auf Planungs- bzw. Umweltrecht spezialisierten Anwaltskanzlei in Angriff zu nehmen ist, um die rechtliche Argumentation zu schärfen und gegenüber dem Maßnahmenträger und der Planfeststellungsbehörde zu kommunizieren.“
Die Beschlüsse sind hier online einsehbar:
Stellungnahme zum 2. Deckblattverfahren zum 8-streifigen Ausbau der A 59 in Sankt Augustin
A 59 Ergänzung der Stellungnahme DS 22/0523
Martin Metz, Ortsvorsteher, 01.12.2022